GKV-Patienten

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR GKV-PATIENTEN


Wir geben praktische Hinweise und wichtige Informationen 



Steuervorteile sichern

Kosten für Zahnersatz und Implantate sind von der Steuer absetzbar
Außergewöhnliche Belastungen, zu denen Aufwendungen für die Gesundheit (z.B. Kosten für Zahnimplantate und Zahnersatz) zählen, sind nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 grundsätzlich von der Steuer absetzbar, wenn sie den 
sogenannten zumutbaren Betrag überschreiten. Die Zumutbarkeit ist dabei von den Einkommens-verhältnissen abhängig und wird prozentual veranschlagt, d.h. bis zu einem Betrag unterhalb dieser prozentualen Grenze gibt es keinerlei steuerliche Vergünstigungen. 



GKV- Kostenbeteiligung 

Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei - die 
Festzuschüsse ändern sich 
dadurch nicht. 
Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, 

Zahnärztliche Zweitmeinung

Vor einer Zahnersatzbehandlung sind viele Patienten erst einmal unsicher: Noch nie gab es so viele unterschiedliche Möglichkeiten wie heute, stark geschädigte Zähne zu retten und verlorene Zähne zu ersetzen. Damit Sie sich leichter ein Urteil bilden können, haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland ein Zweitmeinungsmodell gestartet: Neutrale Beratungsinstanzen wurden eingerichtet, bei denen Sie kostenlos eine fachlich fundierte zweite Meinung zu Ihrer Zahnersatz-Behandlung einholen können. 

Alle wichtigen Informationen   
aus einer Hand

Wenn Sie eine persönliche Frage haben, oder auf der Suche nach einem zahn-ärztlichen Spezialisten in Ihrer Region sind, können Sie gern eine schriftliche Anfrage stellen.
Schriftliche Anfrage
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